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   LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03   

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https://dejure.org/2004,22912
LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03 (https://dejure.org/2004,22912)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13.12.2004 - L 16 RA 67/03 (https://dejure.org/2004,22912)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - L 16 RA 67/03 (https://dejure.org/2004,22912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVTI) sowie der entsprechenden Arbeitsverdienste; Auslegung des § 1 Abs. 1 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG); Voraussetzungen für einen fingierten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    Sie sei auch einem VEB in § 1 Abs. 2 der 2. Durchführungsbestimmung (2. DB) zur Verordnung über die AVTI in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (AVTI-VO) vom 24. Mai 1951 (GBl. 487) nicht gleichgestellt worden (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 3/02 R-).

    § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleich zu stellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fingierten) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z.B. Urteile vom 9. April 2002 -B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und -B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie -B 4 RA 18/01 R- nicht veröffentlicht).

    Die I war nach ihrem gesellschaftsrechtlichen Status bzw. ihrer Gesellschaftsform kein VEB im Sinne der bundesrechtlichen Auslegung der AVTI-VO, sondern eine GmbH (vgl. BSG, Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 3/02 R-).

    Die Beantwortung der vom Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung aufgeworfenen Rechtsfrage ergibt sich bereits aus dem einschlägigen Urteil des BSG vom 9. April 2002 (-B 4 RA 3/02 R-).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    Denn aus der bloßen Anwendung der Vorschriften des AAÜG kann auf eine eigenständige Status-Feststellung nicht geschlossen werden (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S. 10 f.).

    § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleich zu stellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fingierten) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z.B. Urteile vom 9. April 2002 -B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und -B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie -B 4 RA 18/01 R- nicht veröffentlicht).

    Die anderen auch vom Kläger in Bezug genommenen Texte haben hierfür nur ergänzende Bedeutung im Zusammenhang mit der historischen Auslegung (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2).

    Zu einer "Totalrevision" des aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er über die mit der ständigen Rechtsprechung des BSG vorgenommene Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus nicht verpflichtet (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 18. Juni 2003 -B 4 RA 1/03 R-).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    Die genannten Vorschriften der DDR sind unabhängig von deren Verwaltungs- und Auslegungspraxis allein nach bundesrechtlichen Kriterien auszulegen (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3 S. 22; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 -B 4 RA 11/04 R- nicht veröffentlicht).

    Von diesen Grundsätzen ausgehend liegt ein fingierter Anspruch auf eine Versorgungszusage nur vor, wenn der Betreffende zum Stichtag am 30. Juni 1990 drei Voraussetzungen erfüllt: Er muss erstens eine bestimmte Berufsbezeichnung geführt haben, zweitens eine der Berufsbezeichnung entsprechende Beschäftigung oder Tätigkeit verrichtet haben und drittens die Beschäftigung oder die Tätigkeit in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder einem diesem gleichgestellten Betrieb ausgeübt haben (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleich zu stellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fingierten) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z.B. Urteile vom 9. April 2002 -B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und -B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie -B 4 RA 18/01 R- nicht veröffentlicht).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    Ein derartiger fingierter Anspruch ist aber nur dann zu bejahen, wenn am Stichtag (30. Juni 1990) eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in dem betreffenden Versorgungssystem vorgesehen war (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 -B 4 RA 18/03 R- nicht veröffentlicht - und zuletzt BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 -B 4 RA 23/04 R-).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    Die genannten Vorschriften der DDR sind unabhängig von deren Verwaltungs- und Auslegungspraxis allein nach bundesrechtlichen Kriterien auszulegen (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3 S. 22; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 -B 4 RA 11/04 R- nicht veröffentlicht).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 23/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    Ein derartiger fingierter Anspruch ist aber nur dann zu bejahen, wenn am Stichtag (30. Juni 1990) eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in dem betreffenden Versorgungssystem vorgesehen war (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 -B 4 RA 18/03 R- nicht veröffentlicht - und zuletzt BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 -B 4 RA 23/04 R-).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    Von diesen Grundsätzen ausgehend liegt ein fingierter Anspruch auf eine Versorgungszusage nur vor, wenn der Betreffende zum Stichtag am 30. Juni 1990 drei Voraussetzungen erfüllt: Er muss erstens eine bestimmte Berufsbezeichnung geführt haben, zweitens eine der Berufsbezeichnung entsprechende Beschäftigung oder Tätigkeit verrichtet haben und drittens die Beschäftigung oder die Tätigkeit in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder einem diesem gleichgestellten Betrieb ausgeübt haben (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    Zu einer "Totalrevision" des aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er über die mit der ständigen Rechtsprechung des BSG vorgenommene Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus nicht verpflichtet (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 18. Juni 2003 -B 4 RA 1/03 R-).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
    Die Begünstigung der damals Einbezogenen hat der Bundesgesetzgeber als ein Teilergebnis der Verhandlungen im Einigungsvertrag angesichts der historischen Bedingungen hinnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 100, 138, 190 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

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